Informationen zur Honorarvereinbarung – Telemedizin / Zweitmeinung
Dr. Karl-Heinz Moser, Chirurg-Proktologe
Ärztliche Privatleistung
Die ärztliche Leistung wird privatärztlich erbracht.
Eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist ausgeschlossen. Die Abrechnung erfolgtnach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
☐ Ärztliche Beratung ohne Bildauswertung - Telekonsultation (bis 20 Minuten)
- Ärztliche Beratung
GOÄ-Nr. 34 – Eingehende ärztliche Beratung (bis 20 Minuten) Einfachsatz: 17,49 €
Steigerungssatz: 2,3-fach Betrag: 40,23 €
- Schriftliche Stellungnahme / Arztbrief
GOÄ-Nr. 75 – Ausführlicher ärztlicher Brief / Stellungnahme Einfachsatz: 7,58 €
Steigerungssatz: 2,3-fach
Betrag: 17,43 €
Vereinbartes Honorar: 57,66 €
☐ Ärztliche Beratung inkl. Bildauswertung - Telekonsultation (bis 20 Minuten)
- Ärztliche Beratung
GOÄ-Nr. 34 – Eingehende ärztliche Beratung (bis 20 Minuten) Einfachsatz: 17,49 €
Steigerungssatz: 3,5-fach (zusätzliche ärztliche Auswertung von Befund- und Bildunterlagen) Betrag: 61,20 €
- Schriftliche Stellungnahme / Arztbrief
GOÄ-Nr. 75 – Ausführlicher ärztlicher Brief / Stellungnahme Einfachsatz: 7,58 €
Steigerungssatz: 2,3-fach
Betrag: 17,43 €
Vereinbartes Honorar: 78,63€
☐ Ärztliche Folgeberatung innerhalb von 4 Wochen – Telekonsultation (bis 10min)
GOÄ-Nr. 3– Ärztliche Beratung (mind. 10 Minuten) Einfachsatz: 8,74 €
Steigerungssatz: 3,5-fach Betrag: 30,60 €
Vereinbartes Honorar: 30,60 €
☐ Schriftliche ärztliche Zweitmeinung (Aktenlage)
Ärztliche gutachterliche Äußerung
GOÄ-Nr. 85 – Schriftliche gutachtliche Äußerung (Zweitmeinung) Einfachsatz: 29,14 €
Steigerungssatz: 3,5-fach (Komplexer Fall) Betrag: 102,00 € + MwSt 19%
ODER
GOÄ-Nr. 80 – Schriftliche gutachtliche Äußerung (Zweitmeinung) Einfachsatz: 17,49 €
Steigerungssatz: 3,5-fach (ärztliche Auswertung von Bild- oder Befundunterlagen)
Betrag: 78,63 €
Vereinbartes Honorar: 78,63 oder 102,00 €
(wird nach Eingang der Unterlagen Ihnen mitgeteilt)
Hinweis zur Kostenerstattung
Mir ist bekannt, dass private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen die Kosten ganz oder teilweise oder nicht erstatten können.
Ein Erstattungsanspruch besteht ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligenKostenträger. Die Wirksamkeit dieser Honorarvereinbarung bleibt hiervon unberührt.